"Refraktion" heißt übersetzt "Brechung" - die Refraktionsbestimmung ist also die Bestimmung der
Brechkraft des Auges. Genaugenommen ist es nicht die absolute Brechkraft, die gemessen wird,
sondern die Abweichung von dem Idealzustand, dem Zustand der Rechtsichtigkeit.
Das Ergebnis einer Refraktionsbestimmung ist also die Feststellung der Art und Größe einer
Fehlsichtigkeit sowie die mit und ohne Korrektion erreichbare Sehschärfe, also die maximal
erreichbare Detailauflösung.
Die Sehschärfe wird durch den Visus beschrieben, einen Zahlenwert, der beschreibt, wie fein
die Details sind, die gerade noch erkannt werden können. Stellt sich heraus, daß dieser Wert
geringer als 1,0 ist (entspricht umgangssprachlich 100%, dies ist aber eine willkürliche Festlegung. Vor allem bei
jungen Menschen kann der Visus bis zu 2,0 betragen, was dann quasi 200% entspräche), empfehlen
wir in jedem Fall eine Untersuchung beim Augenarzt, um die Ursache für diese herabgesetzte Sehschärfe
festzustellen.
Eine Refraktionsbestimmung ist beim Kauf von Brillengläsern oder Kontaktlinsen kostenlos; ansonsten
wird sie mit 24,-€ berechnet. Bei einem späteren Kauf von Brillengläser oder Kontaktlinsen wird Ihnen
dieser Betrag allerdings wieder gutgeschrieben.
Für eine Terminvereinbarung rufen Sie uns gerne an: